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Richtlinien zur Vergabe eines Stipendiums
im Rahmen des "Studienfonds
Oberberg"
1. Voraussetzungen 
Der Verein zur Förderung des Campus Gummersbach der Fachhochschule Köln e.V. (Förderverein) organisiert in Kooperation mit regionalen Unternehmen und weiteren Partnern Stipendien an Studierende am Campus Gummersbach für das beitragspflichtige Studium nach Maßgabe nachstehender Auswahlkriterien in Höhe von 1.800 Euro/Semester, verteilt auf drei Semester zu je 600 Euro/Semester.
Besonders qualifizierte Bewerberinnen und Bewerbern sollen damit finanziell unterstützt werden. Außerdem sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, die regionalen Unternehmen als potentielle Arbeitgeber kennenzulernen, Einblicke in die Unternehmen zu erhalten und praktische Erfahrungen zu sammeln. Durch das Stipendium soll insbesondere die Forschungstätigkeit der Studierenden gefördert werden. Sämtliche Stipendien dienen damit der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Von den Bewerbern und Bewerberinnen werden überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität, eine eigenständige und verantwortungsvolle Arbeitsweise, gute Fachqualifikation, Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit erwartet.
2.
Bewerbungsverfahren
Bewerben können sich eingeschriebene Studierende der Präsenzstudiengänge aller Fachrichtungen der Fakultät 10. Erforderlich ist eine schriftliche Bewerbung. Bewerbungsunterlagen stehen zum Download auf der Internetseite www.studienfonds-oberberg.de bereit.
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig ausgefüllt inkl. Anlagen an den Studienfondsbeauftragten per E-Mail zu senden (sf-beauftragter@studienfonds-oberberg.de). Die Bewerbung ist als eine zusammenhängende PDF-Datei einzureichen und wie folgt zu beschriften: Bewerbung_11_Nachname_Vorname.
Die zu beachtenden Fristen ergeben sich aus Ziffer 7 dieser Richtlinie. Unvollständig ausgefüllte oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden
.
3.
Auswahl
Die Vorauswahl über die Bewilligung von Stipendien obliegt dem Studienfondsbeauftragten, der einer Auswahlkommission geeignet erscheinende Bewerbungen zur weiteren Beurteilung vorlegt. Die Auswahlkommission entscheidet im Folgenden auf Grundlage eines Auswahlgesprächs mit den Studierenden und des Notendurchschnitts, welche Bewerbungen an die regionalen Unternehmen weitergeleitet werden. Die Auswahlkommission setzt sich aus dem Studienfondsbeauftragten und vier Mitgliedern des Fördervereins zusammen und stellt den Unternehmen die Bewerbungsunterlagen zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Das fördernde Unternehmen sucht anhand dieser Profile eine geeignete Studierende/einen geeigneten Studierenden für das eigene Unternehmen aus und erhält die Kontaktdaten der Studierenden/des Studierenden mit dem Ziel, mit dieser/diesem eine Fördervereinbarung abzuschließen (vgl. Ziffer 4 und 5).
4.
Bedingungen / Verpflichtungen
Geförderte Studierende sind verpflichtet, sich zielgerichtet und engagiert ihrem Studium zu widmen. Sie absolvieren die für sie verbindlichen Lehrveranstaltungen der Fachhochschule Köln, Campus Gummersbach, und tragen zu einem positiven Erscheinungsbild der Fachhochschule bei.
Darüber hinaus erkennen die geförderten Studierenden die Ziele des Studienfonds an und schließen zu diesem Zweck mit dem fördernden regionalen Unternehmen eine Fördervereinbarung ab. Zu ihren fördernden Unternehmen halten die Studierenden in angemessenen Zeitabständen Kontakt und informieren sie in geeigneter Weise über den Fortgang ihres Studiums (insbesondere durch Vorlage von Semesterbeurteilungen und Zeugnissen). Zudem erklären sich die Stipendiaten dazu bereit, eine wissenschaftliche Projektarbeit im Unternehmen zu erstellen. Die Aufgabenstellung wird durch die fördernden Unternehmen in enger Absprache mit der Fachhochschule Köln, Campus Gummersbach, festgelegt. Ihr Umfang richtet sich nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Prüfungsordnung.
5. Abwicklung
Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen Stipendiaten und Unternehmen und nach Eingang einer Kopie der Fördervereinbarung beim Förderverein zieht dieser von den Unternehmen die für die Stipendiaten zu zahlenden Förderbeiträge ein und leitet diese nach Eingang an die Stipendiatin/den Stipendiaten weiter.
6. Förderanspruch und Kündigung
Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf Bewilligung einer Förderung besteht nicht. Nach Abschluss der Fördervereinbarung besteht ein Kündigungsrecht nach Maßgabe des § 4 der Muster-Vereinbarung „Studierende-Förderer“ (Fördervereinbarung).
7. Termine /
Änderungen dieser Richtlinie / Ansprechpartner
Der Studienfondsbeauftragte informiert die Studierenden in geeigneter Weise über Bewerbungsfristen und weitere Einzelheiten zum Auswahlverfahren. Zu beachtende Fristen finden sich auf der Homepage des Studienfonds-Oberberg unter www.studienfonds-oberberg.de.
Der Förderverein behält sich eine Änderung der Richtlinien vor. Zu beachten sind daher die aktuellen Informationen unter: www.studienfonds-oberberg.de
8.
Downloads:
Die oben beschriebenen Richtlinien können hier heruntergeladen werden:
Richtlinien 2011
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